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Online-Abonnement Schulrecht Hessen
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Mindestlaufzeit 12 Monate
Nutzungsbedingungen für die Online-Dienste von http://www.personalamt-online.de http://www.schulleitung.de http://www.SPEonline.de http://www.Schulrecht-Niedersachsen.de http://www.Schulrecht-Nordrhein-Westfalen.de http://www.Schulrecht-Hessen.de http://www.Schulrecht-Berlin.de http://www.Schulrecht-Rheinland-Pfalz.de http://www.Schulrecht-Informationsdienst.de http://www.Paedagogische-Fuehrung.de http://www.Schulrecht.de (im Folgenden: Online-Dienste) und weitere wichtige Hinweise für Verbraucher. Für die Online-Dienste gelten die nachfolgenden Regelungen sowie entsprechend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Wolters Kluwer Deutschland GmbH. 1. Leistungen 1.1. Mit Annahme der Bestellung des Kunden durch WKD (Vertragsschluss) erfolgt die Freischaltung des Zugangs zur Bibliothek. 1.2. Mit Vertragsabschluss erhält der Nutzer ein Passwort zugesandt, dass Ihm ab Beginn der Laufzeit Zugriff auf den gewählten Online-Dienst ermöglicht. Der gewählte Online-Dienst enthält eine oder mehrere Datenbank(en) elektronisch gespeicherter Dokumente. Für die Recherche steht eine Suchmaschine zur Verfügung. Das Rechercheergebnis der Angebote http://www.schulleitung.de, http://www.SPEonline.de, http://www.Schulrecht-Niedersachsen.de, http://www.Schulrecht-Nordrhein-Westfalen.de, http://www.Schulrecht-Hessen.de, http://www.Schulrecht-Berlin.de, http://www.Schulrecht-Rheinland-Pfalz.de, http://www.Schulrecht-Informationsdienst.de, http://www.Paedagogische-Fuehrung.de, http://www.Schulrecht.de kann auch Hinweise auf Dokumente aus weiteren kostenpflichtigen Online-Diensten enthalten, deren Abruf nicht Bestandteil dieses Vertrages sind. Diese Dokumente sind entsprechend gekennzeichnet und nur abrufbar, wenn der Kunde auch Abonnent des weiteren Online-Dienstes ist. Auf Aktualität und Pflege der Online-Dienste wird größtmögliche Sorgfalt verwandt. WKD übernimmt jedoch keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. 1.3 Wenn der Kunde die Bibliothek von WKD nicht für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt, und seine Bestellung auf elektronischem Wege durch Nutzung eines Tele- oder Mediendienstes abgibt, so wird ihm der Eingang der Bestellung unverzüglich bestätigt. Diese Bestätigung stellt nicht die Annahme der Bestellung dar. Sie kann aber hiermit verbunden werden. 1.4 Sofern der Kunde den kostenpflichtigen Dienst auf elektronischem Weg bestellt, wird der Vertragstext von WKD gespeichert. Auf Verlangen des Kunden wird ihm der Vertragstext und die vorliegenden Geschäftsbedingungen per E-Mail zugesandt. 1.5. Die Bibliothek ist in der Regel 24 Stunden täglich verfügbar. Eine Zusicherung ununterbrochener Verfügbarkeit kann WKD jedoch aus technischen Gründen nicht übernehmen. Der Zugriff auf die Bibliothek setzt voraus, dass auf Seiten des Kunden ein funktionierender Internetzugang besteht. Der Kunde trägt die Kosten der Endgeräte und das Telekommunikationsentgelt. 1.6 Die in der Bestellung namentlich genannte natürliche Person erhält das nicht übertragbare Recht, die Bibliothek während der Vertragslaufzeit zu nutzen. Die berechtigte Person darf die elektronischen Dokumente des gewählten Online-Dienstes für den eigenen Gebrauch auf ihren Computer herunterladen und ausdrucken. Eine Vervielfältigung und/oder die Weitergabe der Dokumente an Dritte ist nicht gestattet. Diese Pflichten bestehen auch nach Vertragsschluss fort. 1.7 Im Falle eines Vertrages über eine Mehrfachnutzung ist der Kunde berechtigt, entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zu jedem Zeitpunkt von einem oder mehreren Rechnern mit mehreren Personen gleichzeitig auf die Bibliothek zuzugreifen. 2. Gesetzliches Widerrufsrecht Wenn der Kunde die Bibliothek von WKD nicht für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nutzt, steht ihm das folgende Widerrufsrecht zu: Der Kunde kann die Bestellung der Nutzung der Bibliothek innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Vertragsbestätigung durch WKD ohne Angabe von Gründen in Textform oder durch Rücksendung der Online-Kennung widerrufen. Für die Wahrung dieser Frist genügt die rechtzeitige Absendung an Wolters Kluwer Deutschland GmbH, Luxemburger Str. 449, 50939 Köln bzw. E-mail info@wolterskluwer.de. Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Kunde den Online-Dienst durch Abruf einzelner Dokumente nutzt. 3. Preise/Zahlungsbedingungen 3.1. Die Preise, die der Kunde für die Leistungen der gewählten Online-Dienste zu zahlen hat, ergeben sich aus der Preisliste und dem Online-Bestellformular, die Teil des Vertrages sind. 3.2. Ein Beginn des Abonnements ist jederzeit möglich. Die Bestellung per Brief oder Fax muß spätestens 7 Tage vor Vertragsbeginn bei WKD, Wolters Kluwer Deutschland GmbH Luchterhand, Postfach 23 52, 56513 Neuwied, eingegangen sein. 3.3. Die Entgelte werden zum Ende des jeweiligen Kalendermonats in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Der Nutzer gerät in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei WKD eingegangen ist. 3.4. Bei Zahlungsverzug ist WKD berechtigt, den Zugang zu den Leistungen zu sperren. 4. Änderungen der Leistungen, Preise und sonstigen Nutzungsbedingungen Umfang und Inhalt der vertraglichen Leistungen können jederzeit einseitig von WKD durch eine tatsächliche Anpassung der vertraglichen Produkte und Dienste abgeändert werden, soweit hiermit keine für den Nutzer unzumutbare Änderungen verbunden sind. 5. Laufzeit und Kündigung 5.1. Der Vertrag für den gewählten Online-Dienst hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten. Nach Ablauf der 12 Monate können beide Seiten den Vertrag jederzeit zum Ende eines Kalendermonats schriftlich oder per E-Mail kündigen. 5.2. Das Recht der Vertragspartner zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. 6. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden 6.1. Der gewählte Online-Dienst unterliegt als ganzes und in ihren Teilen dem Schutz des Urheberrechts. Die Bibliothek darf nicht von einer anderen als der vertraglich berechtigten Person genutzt werden. Die abgerufenen Dokumente dürfen nicht außerhalb des eigenen privaten oder geschäftlichen Gebrauchs verwendet werden. Die heruntergeladenen Dokumente dürfen nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergeben werden; insbesondere ist die Einstellung in ein Intranet nicht gestattet. 6.2. Namen und Logos der Verlage und sonstiger Firmen, Marken und sonstige Kennzeichen, Schutzvermerke und Urhebervermerke dürfen nicht entfernt oder verändert werden. 6.3. Der gewählte Online-Dienst setzt die Eingabe des vertraglich festgelegten Benutzernamens und des Passwortes bei der Anmeldung voraus. Der Kunde ist für die Geheimhaltung des Benutzernamens und des Passwortes verantwortlich und ist verpflichtet, geeignete Vorkehrungen gegen eine unbefugte Nutzung zu treffen. Der Kunde ist auch für die unbefugte Nutzung der Bibliothek durch Dritte verantwortlich, wenn und soweit er diese Nutzung zu vertreten hat. 6.4. Der Kunde wird aus Sicherheitsgründen angehalten, auf seinem Computer jeweils aktuelle Virenschutz-Software einzusetzen und regelmäßig Sicherheitskopien seiner Datenbestände anzufertigen. 7. Ladungsfähige Anschrift von WKD Wolters Kluwer Deutschland GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Ulrich Hermann, Luxemburger Straße 449, 50939 Köln. -------- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wolters Kluwer Deutschland GmbH I. Geltungsbereich, Vertragsschluss, Schriftform 1. Für sämtliche Angebote, Annahmeerklärungen, Lieferungen und Leistungen der Wolters Kluwer Deutschland GmbH (nachfolgend Verlag) gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeine Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB). Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts gem. § 310 Abs.1 BGB. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Verlag hat diesen im Einzelfall schriftlich zugestimmt. Diese AGB gelten im Falle laufender Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftigen Geschäfte, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart worden sind. 2. Angebote des Verlages sind freibleibend, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet oder vereinbart werden. Der Besteller ist 14 Tage an sein Angebot gebunden. Ein wirksamer Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung der beim Verlag eingegangenen Bestellung, spätestens jedoch durch Annahme der Lieferung durch den Besteller zustande. 3. Mündliche Vereinbarungen, die vor oder bei Vertragsschluss getroffen werden, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. II. Preise, Preisänderung, Abonnementverträge 1. Die vom Verlag festgesetzten Ladenverkaufspreise sind verbindlich. Von ihnen darf ohne anderweitige Mitteilung im Börsenblatt oder in den Verlagsmitteilungen nicht abgewichen werden. 2. Die Preise des Verlages gegenüber dem Besteller gelten vorbehaltlich einer anders lautenden Vereinbarung in EURO ab Verlag und verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der Kosten für Transport/Versand und Verpackung. Evtl. anfallende Umsatzsteuer wird in der zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung geltenden Höhe zusätzlich berechnet. 3. Die Preise bestimmen sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preisliste. 4. Der Verlag wird Preisanpassungen rechtzeitig ankündigen. Bei Preiserhöhungen von mehr als 5% hat der Besteller das Recht, den Abonnementvertrag schriftlich zu kündigen. Die Kündigung ist binnen einer Frist von einem Monat nach Zugang der Änderungsmitteilung auszusprechen. Sie wird zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preiserhöhung wirksam. III. Lieferzeit, Selbstbelieferung, Lieferverzug, Teillieferung 1. Die vom Verlag angegebenen Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine anderslautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde. 2. Bei nicht erfolgter oder nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung gerät der Verlag gegenüber dem Besteller nicht in Verzug, es sei denn, der Verlag hat die nicht erfolgte bzw. nicht rechtzeitige Selbstbelieferung zu vertreten. Steht fest, dass eine Selbstbelieferung mit den bestellten Waren aus vom Verlag nicht zu vertretenden Gründen nicht erfolgt, ist der Verlag zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. 3. Der Besteller kann neben der Lieferung Ersatz des Verzugsschadens verlangen, wenn dem Verlag Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung des Verlages auf vertragstypische, vorhersehbare Schäden begrenzt, höchstens jedoch auf 10% des vereinbarten Kaufpreises für denjenigen Teil der Ware, mit dessen Lieferung sich der Verlag in Verzug befindet. 4. Der Verlag ist zu Teillieferungen und deren Fakturierung in für den Besteller zumutbarem Umfang berechtigt. IV. Gefahrübergang Lieferungen erfolgen vorbehaltlich einer anderslautenden Vereinbarung auf Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald der Verlag die Ware der Transportperson übergibt. Verzögert sich der Versand aus vom Verlag nicht zu vertretenden Umständen oder nimmt der Besteller die Ware nicht rechtzeitig an, obwohl ihm diese angeboten wurde, so geht die Gefahr mit Zugang der Bereitstellungsanzeige auf den Besteller über. V. Warenrücksendung, Verlagsbestellungen 1. Gelieferte Waren können innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt ohne Begründung an den Verlag zurückgesandt werden. Die Frist beginnt mit dem Erhalt der Ware. Zur Fristwahrung genügt das rechtzeitige Absenden (Datum des Poststempels). Etwaige Rücksendungen des Bestellers erfolgen auf dessen Gefahr und Kosten. Evtl. Mängelansprüche des Bestellers bleiben hiervon unberührt. 2. Bei Verlagsbestellungen wird zusätzlich zu den Versandkosten pro Liefereinheit eine Verpackungspauschale in Rechnung gestellt. Bei Zeitschriften und Infodiensten wird diese Pauschale abhängig von der Erscheinungshäufigkeit und Versandart des jeweiligen Objektes festgelegt. VI. Zahlungen, Nachnahme/Vorkasse, Zahlungsverzug, Vermögensverschlechterung, Zurückbehaltungsrecht/Aufrechnung, Abtretung 1. Rechnungen des Verlages sind mit Ablieferung der Ware fällig und innerhalb von zehn Tagen nach Ablieferung und Rechnungserhalt netto ohne jeden Abzug zu bezahlen. Abweichende Zahlungsbedingungen bedürfen der Schriftform. 2. Scheck- und Wechselzahlungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Schecks und Wechsel werden vom Verlag nur erfüllungshalber und nur unter der Voraussetzung angenommen, dass sie diskontfähig sind. Bank-, Diskont- und Einziehungsspesen sowie anfallende Steuern trägt der Besteller. 3. Steht der Verlag mit dem Besteller nicht in regelmäßigem Geschäftsverkehr oder besteht beim Verlag noch kein Konto zugunsten des Bestellers, ist der Verlag berechtigt, den Besteller per Nachnahme, gegen Vorkasse oder erst nach Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung zu beliefern. Entsprechendes gilt bei wiederholtem und/oder ständigem Zahlungsverzug. 4. Bei Zahlungsverzug ist die offene Forderung mit 8% über dem aktuellen Basiszinssatz zu verzinsen. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 5. Wird nach Vertragsabschluss erkennbar, dass der Anspruch des Verlages auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Bestellers gefährdet wird, kann der Verlag die ihm obliegende Leistung verweigern, bis der Besteller die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie geleistet hat. Der Verlag kann eine angemessene Frist bestimmen, in welcher der Besteller Zug-um-Zug gegen die Leistung nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten hat. Der Verlag ist nach Fristablauf berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen Schadens- oder Aufwendungsersatz zu verlangen. 6. Gegenüber Forderungen des Verlages kann der Besteller ein Zurückbehaltungsrecht nur geltend machen, soweit es auf unbestrittenen, entscheidungsreifen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aus dem selben Vertragsverhältnis beruht. Die Aufrechnung ist ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif oder unbestritten ist. 7. Der Besteller darf evtl. Ansprüche gegen den Verlag nur mit schriftlicher Zustimmung des Verlages abtreten. VII. Eigentumsvorbehalt 1. Sämtliche vom Verlag gelieferten Waren bleiben bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen des Verlages aus dem Vertragsverhältnis und sonstiger Forderungen, welche der Verlag gegen den Besteller gleich aus welchem Rechtsgrund jetzt oder künftig erwirbt (einschließlich aller Saldoforderungen aus Kontokorrent), als Vorbehaltsware Eigentum des Verlages. Dies gilt auch dann, wenn die Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet wurden. Bei laufender Rechnung dient die Vorbehaltsware der Sicherung der Saldoforderungen des Verlages. 2. Der Besteller ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Für diesen Fall tritt er bereits jetzt sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zur Sicherung aller Forderungen des Verlages aus der Geschäftsverbindung an den Verlag ab; dieser nimmt diese Vorausabtretung hiermit an. Solange der Verlag Eigentümer der Vorbehaltsware ist, ist der Verlag bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes berechtigt, die Ermächtigung zum Weiterverkauf zu widerrufen. 3. Der Besteller ist widerruflich zum Einzug der abgetretenen Forderung ermächtigt. Die Befugnis des Verlages, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verlag, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach und ist der Verlag deshalb befugt, die Forderungen selbst einzuziehen, ist der Besteller auf Verlangen des Verlages verpflichtet, die Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben und dem Verlag außerdem die zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Angaben über die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner zu machen sowie die hierfür notwendigen Unterlagen auszuhändigen. 4. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware auf eigene Kosten gegen Feuer und sonstige Sachschäden sowie gegen Diebstahl zum Neuwert zu versichern und den Versicherungsschutz zu halten. Der Besteller tritt schon jetzt die ihm bei Eintritt eines Schadensfalles gegen sein Versicherungsunternehmen oder den Schädiger zustehenden Ansprüche, soweit sie sich auf das Eigentum des Verlages beziehen, an den Verlag ab; der Verlag nimmt diese Abtretung an. 5. Der Besteller ist verpflichtet, die Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln. Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, bedürfen eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Vermietung oder eine anderweitige, die Sicherung des Verlages beeinträchtigende Überlassung oder Veränderung der Vorbehaltsware der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verlages. Das Recht des Bestellers, die Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang unter den vorgenannten Voraussetzungen weiter zu verkaufen, bleibt hiervon unberührt. Bei Zugriffen Dritter, z.B. Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, hat der Besteller den Verlag unverzüglich schriftlich zu unterrichten und den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt des Verlages hinzuweisen. 6. Stellt der Besteller nicht nur vorübergehend seine Zahlungen ein, beantragt er die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder wird über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet, ist er auf Verlangen des Verlages zur Herausgabe der noch im Eigentum des Verlages stehenden Vorbehaltsware verpflichtet. Ferner ist der Verlag bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, berechtigt, die Vorbehaltsware vom Besteller herauszuverlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn der Verlag dies ausdrücklich erklärt. 7. Der Verlag ist auf Verlangen des Bestellers nach Wahl des Verlages zum Verzicht auf den Eigentumsvorbehalt bzw. zur Freigabe von Sicherheiten aus Sicherungsübereignungen und Vorausabtretungen verpflichtet, wenn der Besteller sämtliche mit dem Kaufgegenstand im Zusammenhang stehende Forderungen erfüllt hat oder wenn der realisierbare Wert aus den gesamten dem Verlag eingeräumten Sicherheiten aus Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Vorausabtretung die Gesamtsumme der Forderungen gegenüber dem Besteller um mehr als 10% übersteigt. VIII. Mängelrügen, Mängelhaftung Sofern die Ursache des Mangels bereits bei Gefahrübergang gem. Ziff. IV. vorlag, haftet der Verlag für Mängel nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen: 1. Offensichtliche Mängel sind dem Verlag unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Empfang der Ware schriftlich anzuzeigen. Versteckte Mängel sind dem Verlag ebenfalls unverzüglich, spätestens aber binnen acht Tagen nach Entdeckung des Mangels schriftlich anzuzeigen. Unterbleibt diese Anzeige, so gilt die Lieferung als einwandfrei und genehmigt. 2. Zeigt der Besteller einen Mangel rechtzeitig an, so hat er nach Wahl des Verlages Anspruch auf unentgeltliche Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache (Nacherfüllung). 3. Schlägt die Nacherfüllung gem. Ziff. VIII. 2. fehl, kann der Besteller nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen. Wählt der Besteller wegen eines Mangels den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. 4. Ansprüche des Bestellers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen (z.B. Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten) bestehen nicht, soweit sich die Aufwendungen erhöhen, weil die gekaufte Ware nach der Lieferung an einen anderen Ort als den Sitz oder die gewerbliche Niederlassung des Bestellers verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware. 5. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung der Beschaffenheit der gelieferten Ware von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder natürlichem Verschleiß sowie bei Mängeln, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung durch den Besteller entstehen (z.B. ungeeignete oder unsachgemäße Lagerung oder Behandlung, übermäßige Beanspruchung). 6. Mängelansprüche verjähren in 12 Monaten ab Ablieferung der Ware. 7. Schadensersatzansprüche wegen Mängeln stehen dem Besteller nur zu, soweit die Haftung des Verlages nicht nach Maßgabe von Ziff. IX. dieser AGB ausgeschlossen oder beschränkt ist. Weitergehende oder andere als in dieser Ziff. VIII. geregelten Ansprüche wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen. IX. Haftung Der Verlag haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht). Im Fall einer leicht fahrlässigen Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Verlages auf bei Vertragsschluss vorhersehbare, vertragstypische Schäden begrenzt. Bei leicht fahrlässiger Verletzung von Nebenpflichten, die keine Kardinalpflichten sind, haftet der Verlag nicht. Die Haftung bei arglistigem Verschweigen von Mängeln oder bei Übernahme einer Beschaffenheitsgarantie sowie die Haftung für Ansprüche aufgrund des Produkthaftungsgesetzes und für Körperschäden bleibt hiervon unberührt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. X. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit 1. Für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verlag und Besteller gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. 2. Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist Erfüllungsort für sämtliche Lieferverpflichtungen das Lager des Verlages, Erfüllungsort für alle Zahlungsverpflichtungen ist Köln. 3. Soweit der Besteller Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Köln. Der Verlag ist jedoch berechtigt, den Besteller auch an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen. 4. Sofern eine Bestimmung dieser AGB oder eine Bestimmung im Rahmen sonstige Vereinbarungen unwirksam ist oder wird, berührt dies nicht die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen. Anhang zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen Die untenstehende Tabelle stellt die Ansichtsfristen, Kündigungsfristen, Liefer- und Versandkosten sowie die Regelungen bei Probeheftabonnements dar. Ansichtsfrist, beginnend mit Warenerhalt: 4 Wochen Kündigungsform: Schriftlich Kündigungsfrist für Loseblattwerke: 6 Wochen zum Quartalsende Kündigungsfrist für Elektronische Produkte: 6 Wochen zum Quartalsende Kündigungsfrist für Zeitschriften: 6 Wochen zum Kalenderjahresende; Die Kündigungsfrist bei der Zeitschrift JA – Juristische Arbeitsblätter beträgt 6 Wochen zum Kalenderhalbjahresende. Liefer- und Versandkosten: Zusätzlich zur gewichtsabhängigen Postgebühr werden pro Liefereinheit pauschal € 1,60 für Verpackungsaufwendungen in Rechnung gestellt. Bei Zeitschriften wird eine objektabhängige Pauschale berechnet. Rücksendekosten ab Warenwert von € 40,- trägt der Verlag Probeabonnements bei Zeitschriften, Schnell- und Infodiensten gehen, sofern nicht innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt des letzten Probehefts gekündigt wird, in ein Jahresabonnement über. Stand: April 2008
Ich habe die Nutzungsbedingungen und die Datenschutzhinweise gelesen und bin hiermit einverstanden.